Qualitäts-Management und Formales an der HFSZ


Einleitung

Schulqualität professionell gestalten und beurteilen vermag nur, wer sich auf Qualitätserwartungen beziehen kann. Deshalb gibt es an der HFSZ ein Qualitätsmanagement das Qualitätsansprüche beschreibt. Wir orientieren und richten uns dabei intern wie auch extern an:

  1. unserem Qualitäts-Handbuch
  2. der kantonalen Aufsichtsinstanz (Bildungsdepartement des Kantons SZ)
  3. der eidgenössischen Genehmigungsinstanz (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, SBFI)

1. Unser Qualitäts-Handbuch

Unser Qualitäts-Handbuch bezeichnet und ordnet für wichtige Bereiche der Schul- und Unterrichtsgestaltung die qualitätsrelevanten Merkmale. Es dient als Referenz- und Nachschlagewerk, von der internen und externen Beurteilung der Schule über die Beurteilung der einzelnen Dozierenden bis hin zum kantonalen bzw. eidg. Bildungsmonitoring durch das Bildungsamt des Kantons SZ bzw. das eidgenössische Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBFI). Damit stützen sich Beurteilungen nachvollziehbar auf legitimierte Qualitätsansprüche ab.

Unser Handbuch bietet eine facettenreiche und detaillierte Beschreibung von Schul- und Unterrichtsqualität. So kann es für vielfältige Situationen, in verschiedenen Zusammenhängen und zu unterschiedlichen Zwecken zur Orientierung herangezogen werden.

Es gliedert sich in die folgenden Bereiche:

  • Handbuch – Qualität – Allgemein
  • Unterricht gestalten
  • Schulinstitution gestalten
  • Qualität in der Zusammenarbeit
  • Schulinstitution führen
  • Pflege der Aussenkontakte
  • Qualitätssicherung und -entwicklung 

Zu einem gut funktionierenden Qualitätsmanagement gehören die interne und die externe Evaluation gleichermassen.

Unser angewendetes Konzept sieht deshalb auch Selbst- und Fremdbeurteilung in einer ausgewogenen Mischung vor: 


2. Kantonale Aufsichtsinstanz

Das Bildungsdepartement des Kantons Schwyz vertreten durch das Amt für Berufsbildung regelt die Aufsicht über die Bildungsgänge der HFSZ. In der Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton SZ und der HFSZ ist folgendes geregelt:

 

A) Die Organisation und die Durchführung der Ausbildungen zur/zum;

  • Dipl. Tourismusfachfrau/mann HF,
  • Dipl. Marketingmanager/in HF,
  • Dipl. Betriebswirtschafter/in HF

B) Die Aufsicht über die Bildungsgänge der höheren Berufsbildung und die finanzielle Abgeltung durch den Kanton.

 


3. Eidgenössische Genehmigungsinstanz

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI ist Genehmigungsinstanz der Rahmenlehrpläne und Anerkennungsinstanz für eidg. Bildungsgänge. Die den Studiengängen zugrunde liegenden Rahmenlehrpläne werden von den Organisationen der Arbeitswelt in Zusammenarbeit mit den Bildungsanbietern erarbeitet und vom SBFI genehmigt. Die Rahmenlehrpläne basieren auf der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der Höheren Fachschulen. Die MiVo stellt dabei die formellen Rahmenbedingungen, die branchenspezifischen Bildungsinhalte werden von den Trägerschaften erarbeitet.

 

Höhere Fachschulen können ihre Bildungsgänge, welche auf einem Rahmenlehrplan basieren, anerkennen lassen. Die HFSZ hat sich dafür entschieden, ihre Studiengänge durch das SBFI anerkennen zu lassen. Ein entsprechendes Anerkennungsverfahren ist eingeleitet. Dabei unterliegt die HFSZ einem ca. 3-jährigen Audit durch entsprechende Leit- und Fachexperten des SBFI.

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Unsere jahrzehntelange Erfahrung bürgt für unsere Qualität!

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