Studienkosten und -subventionen

Die beste Investition die Sie überhaupt tätigen können!


Kosten dipl. Marketingmanager/-in

 

Studiengebühr: 6 mal 1'650.-

(3-jährige Variante)

 

Studiengebühr: 4 mal 2'250.-

(2-jährige Variante)

 

Bei den obigen Kosten sind die kantonalen Subventionen bereits abgezogen.


Kosten dipl. Tourismusfachfrau/mann

 

Studiengebühr: 6 mal 2'000.-

(3-jährige Variante)

 

Studiengebühr: 4 mal 2'500.-

(2-jährige Variante)

 

Bei den obigen Kosten sind die kantonalen

Subventionen bereits abgezogen.


Kosten dipl. Betriebswirtschafter/-in

 

Studiengebühr: 6 mal 1'650.-

(3-jährige Variante)

 

Studiengebühr: 4 mal 2'250.-

(2-jährige Variante)

 

Bei den obigen Kosten sind die kantonalen Subventionen bereits abgezogen.



Was ist inklusive? Was sind unsere AGB's?

Wir kommunizieren unsere Preise transparent und exakt. Wir verzichten auf Circa-Angaben und zusätzliche, verborgene Kosten (Anmeldegebühren, Prüfungsgebühren, Diplomarbeitsgebühr etc.) vor/während des Studiums.

 

Unsere Preis verstehen sich inklusive aller ordentlichen Leistungen, welche die Schule während des Studiums erbringt. Ausnahmen sind Lehrmittel (ca. CHF 250.- pro Semester) Prüfungsrepetitionen, Spesen während ev. Exkursionen.


Ihr Wohnkanton finanziert einen Teil Ihres Studiums!


Subventionen

Die Studiengänge der Höheren Fachschulen Schwyz Zürichsee werden von den Kantonen finanziell unterstützt. Folgende Subventionen werden gesprochen:

  • Dipl. Betriebswirtschafter/-in HF: CHF 13'200.- (3-jährige Variante)
  • Dipl. Betriebswirtschafter/-in HF: CHF 8'800.- (2-jährige Variante)
  • Dipl. Tourismusfachfrau/-mann HF: CHF 16'200.- (3-jährige Variante)
  • Dipl. Tourismusfachfrau/-mann HF: CHF 10'800.- (2-jährige Variante)
  • Dipl. Marketingmanager/-in HF: CHF 13'800.- (3-jährige Variante)
  • Dipl. Marketingmanager/-in HF: CHF 9'200.- (2-jährige Variante)

Wie Sie von den Kantonsbeiträgen profitieren? Um für Sie die administrative Abwicklung mit dem Kanton erledigen zu können, benötigen wir bis spätestens drei Wochen vor dem Start Ihres Studiengangs von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Das Personalien Blatt im Original vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben.
  • Die Original Wohnsitzbestätigung Ihres stipendienrechtlichen Wohnsitzes. Diese erhalten Sie bei der Einwohnerkontrolle des zuständigen Kantons. Die Wohnsitzbestätigung darf bei Studienbeginn nicht älter als drei Monate sein.

Wir ziehen Ihnen dann den Kantonsbeitrag direkt von der Semesterrechnung ab. Beitragspflichtig ist jener Kanton, in dem Sie vor Ausbildungsbeginn zuletzt während mindestens 24 Monaten ununterbrochen gewohnt haben und gleichzeitig finanziell unabhängig gewesen sind.

 

Haben Sie noch Fragen zu den Kantonsbeiträgen für Ihr HF-Studium? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer  055 415 13 90.


Stipendien

Zweck des Stipendienfonds ist die finanzielle Ausbildungsunterstützung von Studierenden der Höheren Fachschulen Schwyz Zürichsee. Bei der Unterstützung handelt es sich um Geldbeträge, welche für die Bezahlung eines Teils der Studiengebühren zu verwenden sind, und nicht zurückerstattet werden müssen.

Für ein Stipendium ist an den Stipendienrat der Höheren Fachschulen Schwyz Zürichsee ein begründeter Antrag zu stellen. Die Verantwortlichen prüfen die Angaben zu den Lebensumständen der Antragsstellenden um sicher zu gehen, dass die Stipendien denjenigen zugute kommen, die sie wirklich nötig haben. Der Stipendienrat entscheidet über die Gesuche abschliessend.

Der Stipendienrat nimmt Gesuche um Unterstützung laufend entgegen.

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Wir schaffen faire Bildungschancen für alle!

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Fragen zu den kantonalen Subventionen/Stipendien? Kontaktieren Sie uns doch via E-Mail:

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